Versicherungsrecht

Versicherungsfall

Schuldhafte Herbeiführung des Versicherungsfalls

4A_226/2013 vom 07.10.2013Gasblase II
Das Unterlassen der Beseitigung von Gefahren, die aus einer Bastelei (bricolage) am Gasanschluss eines Kühlschranks und eines Grills auf einem Boot resultieren (und in casu zu einer schweren Explosion führten), stellt eine grobe Fahrlässigkeit dar, die eine Kürzung der Versicherungsleistung von 50% rechtfertigt.

5C.93/2001 vom 05.07.2001Dreissig Sekunden
Wer in der Halle eines Flugplatzes sein neben ihm stehendes Gepäck während dreissig Sekunden aus den Augen lässt, handelt nicht fahrlässig.

Obliegenheiten

4A_490/2019 vom 26.05.2020Anzeigeobliegenheit im Schadenfall
Zur Anzeigeobliegenheit nach Art. 38 Abs. 2 VVG bei Claims-made-Policen.

4A_521/2015 vom 07.01.2016Kostengünstiger Ersatzangestellter
Verlangen die AVB einer Krankentaggeldversicherung als Leistungsvoraussetzung lediglich die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit, so liegt eine Summenversicherung vor.
Die auch für Summenversicherungen geltende Pflicht zur Schadenminderung trifft den anspruchsberechtigten Arbeitnehmer und nicht dessen Arbeitgeber.

4A_574/2014 vom 15.01.2015Krankentaggeld und Nebenverdienst
Der Versicherer kann als Schadenminderungsmassnahme dann keinen Berufswechsel vom Versicherten verlangen, wenn dieser keine Chance hat, in einem anderen Beruf eine Arbeitsstelle zu fnden.

5C.7/2003 vom 12.05.2003Keine Denunziationspflicht (BGE 129 III 510)
Auskunftspflicht des Anspruchsberechtigten im Schadenfall (Art. 39 VVG).
1. Die Auskunftspflicht bezieht sich nur auf Tatsachen, die zur Ermittlung der Umstände dienlich sind, unter denen das befürchtete Ereignis eingetreten ist; sie erstreckt sich jedoch nicht auf Umstände, die hinsichtlich einer allfälligen Anzeigepflichtverletzung bedeutsam sein könnten.
2. Art. 6 VVG sieht keine Beweiserleichterung im Sinne einer Mitwirkungspflicht des Anspruchsberechtigten vor. Darauf hinaus liefe aber eine Ausdehnung der Auskunftspflicht von Art. 39 VVG über den dort geregelten Tatbestand hinaus.

Beweisfragen

4A_552/2015 vom 25.05.2016Misslungener BeweisVorinstanz
Eine vertragliche Verlängerung der versicherungsvertragsrechtlichen Verjährungsfrist zulässig. Anforderungen an die Substantiierung und den Beweis von Ausschlusstatbeständen.

4A_688/2011 vom 17.04.2012Beweismittelbeschaffung (BGE 138 III 425)
Verpflichtung einer Bank zur Auskunftserteilung über bankinterne Personendaten betreffend ihre Kunden. Anwendungsbereich des Datenschutzgesetzes im Vorfeld eines Zivilprozesses, namentlich wenn der Vorwurf einer verpönten Beweisausforschung erhoben wird, und Verhältnis zur Möglichkeit, eine vorsorgliche Beweisaufnahme zu beantragen. Prüfung, ob das Auskunftsbegehren im Lichte der Ziele des Datenschutzgesetzes in zweckwidriger und damit rechtmissbräuchlicher Weise ausgeübt wird. Eigene überwiegende Interessen des Inhabers der Datensammlung, die eine Verweigerung der Auskunft rechtfertigen, sind in casu nicht dargetan.

4A_671/2010 vom 25.03.2011Gestohlen in Polen?
Widersprüchliche Sachverhaltsdarstellungen begründen hinreichende Zweifel an der überwiegenden Wahrscheinlichkeit des behaupteten Geschehens, genügen aber umgekehrt nicht, um auf ein betrügerisches Verhalten zu schliessen.

Entschädigungsvereinbarung

4A_228/2018 vom 05.11.2018Anfechtung einer Entschädigungsvereinbarung
Zur Anfechtung von Vergleichen, die eine offensichtlich unzulängliche Entschädigung festsetzen (Art. 87 Abs. 2 SVG).

Rückforderungen

4A_197/2018 vom 13.12.2018: Rückforderung zuviel bezahlter Taggelder
Die Rückforderung zu unrecht geleisteter (in casu: zu hoher) Taggelder aus einer kollektiven Krankentaggeldversicherung an eine versicherte Person ist bereicherungsrechtlicher Natur.

Verzug

4A_58/2019 vom 13.01.2020Verzigszinsen im Schadenfall
Der Verzug des Versicherers wird nach Eintritt der Fälligkeit durch Mahnung herbeigeführt (Art. 102 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 100 Abs. 1 VVG). Weigert sich allerdings der Versicherer definitiv und zu Unrecht, Leistungen zu erbringen, so ist in analoger Anwendung von Art. 108 Ziff. 1 OR keine Mahnung erforderlich, Fälligkeit und Verzug treten dann sofort ein.
Der Versicherer kann Schadenzahlungen nicht nach Belieben unter dem Vorwand verzögern, dass er von der Berechtigung der Ansprüche des Versicherten nicht überzeugt ist.

Versicherungsmissbrauch

6B_184/2017 vom 19.07.2017Arglist (BGE 143 IV 302)
Eine falsche Schadenanzeige (schriftlich oder telefonisch) ist immer arglistig. Bei der Regulierung von Routineschäden ist der Versicherer nicht zu besonderen Vorkehrungen zur Entdeckung allfälliger Täuschungshandlungen verpflichtet.

4A_192/2016 vom 22.06.2016Betrug und Rückforderung
Die Frage der Rechtsnatur eines Rückforderungsanspruchs bleibt offen. Eine betrügerische Begründung des Versicherungsanspruchs i.S. von Art. 40 VVG setzt keine Arglist voraus.

4A_432/2015 vom 08.02.2016Optiker
Es ist nicht willkürlich anzunehmen, ärztlich empfohlene Arbeitsversuche seien mit der Geltendmachung einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit vereinbar.

4A_680/2014 vom 29.04.2015Vorbereitungshandlungen
Das Verschweigen blosser Vorbereitungshandlungen für die spätere Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit reicht für die Anwendung von Art. 40 VVG nicht aus.

4A_382/2014 vom 03.03.2015Betrügender Innenarchitekt
Voraussetzung einer betrügerischen Anspruchsbegründung nach Art. 40 VVG ist eine wahrheitswidrige Faktendarstellung in täuschender Absicht. Nicht erforderlich ist insbesondere ein arglistiges Verhalten des Anspruchsberechtigten.

6B_750/2013 vom 12.11.2013Verschweigen ist kein Betrug (BGE 140 IV 11)
Der Versicherte hat gegenüber dem Versicherer keine strafrechtliche Garantenstellung. Das blosse Unterlassen einer (gesetzlich oder vertraglich gebotenen) Mitteilung (in casu eine Verbesserung des Gesundheitszustandes) vermag deshalb keinen Betrug, begangen durch Unterlassung, zu begründen. Anders verhält es sich, wenn der Versicherte auf Nachfrage des Versicherers falsche Angaben macht oder mit solchen eine Forderung an einen Haftpflichtversicherer begründet.

4A_288/2013 vom 08.10.2013Autorennen
Eine Berufung auf allgemeine Grundsätze der Versicherungstechnik vermag Mängel und Lücken in AVB-Ausschlussklauseln nicht zu heilen.
Ein Versicherungsbetrug setzt voraus, dass der Versicherer irrtümlich von einem Umfang seiner Leistungspflicht ausgeht, der grösser ist, als er aufgrund der tatsächlichen Sachlage wäre.

6B_447/2012 vom 28.02.2013Fingierter Einbruch - Betrug?
Bei der Würdigung der dem Versicherer zumutbaren Massnahmen zur Betrugsabwehr sind die Höhe des geltend gemachten Schadens sowie die besondere Fachkenntnisse der spezialisierten Betrugsabwehrdienste der Versicherer zu berücksichtigen.

6B_125/2012 vom 28.06.2012Arbeitender Innenarchitekt
Ein wegen Versicherungsbetruges Angeschuldigter hat das Recht, im Strafverfahren den Privatdetektiv, auf dessen Observation des Beschuldigten das Strafgericht seine Sachverhaltsfeststellungen zumindest teilweise abstützt, kontradiktorisch einzuvernehmen.

Observation

4A_110/2017 vom 27.07.2017Observationskosten
Bei rechtmässiger Observation können die Kosten vom Versicherten zurückverlangt werden.
In der Krankentaggeldversicherung bleibt der Versicherer zur Leistung von Taggeldern bis zu dem Tag verpflichtet, ab welchem dem Versicherten eine betrügerische Handlung nachgewiesen werden kann.

4A_78/2017 vom 20.07.2017Drohung
Erwirkt ein Versicherer nach einer Observation durch die Drohung mit einer Strafanzeige einen Vergleich, so ist dieser nach Art. 30 Abs. 2 OR für den Versicherten nur dann unverbindlich, wenn er dabei genötigt worden ist, dem Versicherer übermässige Vorteile einzuräumen.

8C_272/2011 vom 11.11.2011Öffentlicher Balkon (BGE 137 V 327)
Art. 59 Abs. 5 IVG bildet eine genügende gesetzliche Grundlage für die privatdetektivliche Observation in einem von jedermann ohne weiteres frei einsehbaren Privatbereich (in casu: Balkon). Die Observation muss objektiv geboten sein. Videoaufnahmen der versicherten Person, die sie bei alltäglichen Verrichtungen (Haushaltsarbeiten) auf dem frei einsehbaren Balkon zeigen, verletzen den dabei durch Art. 179quater StGB vorgegebenen Rahmen nicht.