Versicherungsrecht

Übrige Versicherungen

Garantieversicherung

4A_505/2011 vom 13.02.2012Garantiestrenge (BGE 138 III 241)
Nach dem Grundsatz der Garantiestrenge werden die Voraussetzungen für den Abruf der Garantiesumme einzig durch das Garantieversprechen definiert. 

Kautionsversicherung

2C_410/2010 vom 21.01.2011Mietkautionsversicherung II Das Anbieten von Verträgen, mit denen sich der Anbieter gegen Entgelt verpflichtet, bis zu einer im Vertrag genannten Maximalsumme als Bürge des Vertragspartners gegenüber dessen Vermieter zu haften, stellt eine der Aufsicht unterstellte Versicherungstätigkeit dar.

Vertrauensschadenversicherung

4A_645/2010 vom 23.02.2011Verjährung Vertrauensschadenversicherung II
In der Haftpflichtversicherung beginnt die Verjährung des Entschädigungsanspruchs mit der rechtskräftigen Feststellung der Haftung des Versicherten zu laufen. Anwendbarkeit dieses Grundsatzes auf eine Vertrauensschadenversicherung?