Versicherungsrecht

Haftpflicht-Versicherung

Allgemeines

4A_490/2019 vom 26.05.2020: Anzeigeobliegenheit im Schadenfall
Zur Anzeigeobliegenheit nach Art. 38 Abs. 2 VVG bei Claims-made-Policen.

4A_262/2017 vom 17.01.2018Selbständiges Zahlungsversprechen
Art. 60 Abs. 1 Satz 2 VVG verleiht dem Geschädigten kein Klagerecht gegen den Versicherer. Im Konkurs des Versicherungsnehmers kann der Geschädigte sein Pfandrecht ausschliesslich dadurch wahrnehmen, dass er seine Forderung gegen diesen im Konkursverfahren geltend macht.

4A_552/2015 vom 25.05.2016Misslungener BeweisVorinstanz
Eine vertragliche Verlängerung der versicherungsvertragsrechtlichen Verjährungsfrist zulässig. Anforderungen an die Substantiierung und den Beweis von Ausschlusstatbeständen.

4A_262/2015 vom 31.08.2015Umstände-Klausel
Die sog. Umständeklausel in Claims-made-Bedingungswerken ist nicht einschränkend, sondern weit und in Harmonisierung mit der Vorrisikodeckung auszulegen, dergestalt, dass die Deckung dann ausgelöst wird, wenn ein Nachversicherer beim gleichen Kenntnisstand die Deckung verweigern könnte.

4A_194 und 204/2014 vom 02.09.2014Vertragserfüllung
Aus dem Pfandrecht des Geschädigten (Art. 60 VVG) folgt ein schützenswertes Interesse des Geschädigten, ein die Leistungspflicht eines Versicherers ablehnendes kantonales Urteil beim Bundesgericht anzufechten.

4A_531/2011 vom 02.05.2012Odenbreit in der Schweiz (BGE 138 III 386)
Art. 10 Abs. 2 aLugÜ ist – in Übereinstimmung mit dem EuGH – dahingehend auszulegen, dass damit den (in den Signatarstaaten des LueÜ wohnenden) Verkehrsopfern ein eigenes Klagerecht an ihrem Wohnsitz (gegen den in einem anderen Signatarstaat des LugÜ domizilierten Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers) gewährt wird.

4A_185/2011 vom 15.11.2011Kein Aussonderungsrecht
Im Konkurs des Versicherungsnehmers muss der geschädigte Dritte seine Schadenersatzansprüche eingeben und anschliessend gestützt auf das Pfandrecht seine privilegierte Befriedigung verlangen. Eine Aussonderung der Forderung des Versicherungsnehmers gegen den Versicherer ist wegen fehlendem direktem Forderungsrecht nicht möglich.

5C.237/2001 vom 11.01.2002Sechzehn Katzen
Sind nach einer Claims-made-Klausel nur Anspruchserhebungen deckungsauslösend, so genügt es zur Begründung der Leistungspflicht des Versicherers nicht, wenn während der Vertragsdauer lediglich Umstände erkennbar sind, nach denen mit Ansprüchen zu rechnen ist, diese Ansprüche aber erst nach Erlöschen des Vertrges tatsächlich erhoben werden.

Ausschlussklauseln

4A_652/2017 vom 24.08.2018Insolvenzausschluss
Zur Tragweite des Insolvenzausschlusses in der Berufs-Haftpflichtversicherung für Makler.

4A_373/2014 vom 03.11.2014In Obhut genommene Immobilie
Die Obhutsklausel in der Betriebs-Haftpflichtversicherung schliesst gültig auch Ansprüche aus Schäden an gemieteten Immobilien aus.

4A_194 und 204/2014 vom 02.09.2014Vertragserfüllung
Die Vertragserfüllungsklausel hält einer gerichtlichen Überprüfung stand.

Grundsatz der Spezialität

4A_209/2017 vom 22.05.2017Schuss in den EllbogenVorinstanz  
Arbeitnehmer sind im Rahmen einer Betriebs-Haftpflichtversicherung nur für solche Handlungen versichert, die in einem funktionellen Zusammenhang zu ihrer Tätigkeit für den Arbeitgeber stehen.

Motorfahrzeug-Versicherung

Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung

4A_177/2015 vom 16.06.2015Kosovo
Die Umschreibung des örtlichen Geltungsbereichs einer Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung auf der Grünen Karte ist klar. Daran ändert nichts, dass besondere Kenntnisse erforderlich sind, um ein konkretes Territorium dem örtlichen Geltungsbereich zuweisen zu können. Sofern einem Versicherungsnehmer diese Kenntnisse fehlen, ist er nach Treu und Glauben verpflichtet, sich zu erkundigen.

5C.85/2004 vom 11.11.2004Missglückter Vertragsabschluss
Mit der Abgabe des Versicherungsnachweises wird lediglich der Abschluss einer Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung dokumentiert.
Weiss der Versicherer, dass der Versicherungsnehmer aufgrund eines Leasingvertrages verpflichtet ist, eine Vollkaskoversicherung abzuschliessen, so darf er, wenn er diese Deckung nicht gewähren will, auf einen kombinierten Antrag hin nicht lediglich den Nachweis zustellen und zum Antrag auf die Kaskoversicherung schweigen. In einem solchen Fall ist das Vertrauen des Versicherungsnehmers in den Bestand der Kaskoversicherung zu schützen.

Motorfahrzeug-Kaskoversicherung

4A_512/2015 vom 14.04.2016Bezahlter Kaufpreis II
Vorvertraglich dem Versicherungsnehmer abgegebene Informationen und für den Versicherer erkennbare Umstände über die Erwartungen des Versicherungsnehmers können nach Treu und Glauben als eine konkludent abgeschlossene Individualvereinbarung angesehen werden, die eine Klausel derogiert, die den (dem Agenten des Versicherers bekannten) Interessen des Versicherungsnehmers offensichtlich zuwiderläuft.

4A_119/2015 vom 03.06.2015Bezahlter Kaufpreis
Eine AVB-Klausel, die Kaskoleistungen auf den vom Versicherungsnehmer bezahlten Kaufpreis beschränkt, ist AGB-rechtliche nicht zu beanstanden.

4A_288/2013 vom 08.10.2013Autorennen
Eine Berufung auf allgemeine Grundsätze der Versicherungstechnik vermag Mängel und Lücken in AVB-Ausschlussklauseln nicht zu heilen.
Ein Versicherungsbetrug setzt voraus, dass der Versicherer irrtümlich von einem Umfang seiner Leistungspflicht ausgeht, der grösser ist, als er aufgrund der tatsächlichen Sachlage wäre.

4A_585/2012 vom 01.03.2013Mailänder Hotelgarage
In der Motorfahrzeug-Kaskoversicherung ist für die Abgrenzung des versicherten Diebstahls von der ausgeschlossenen Veruntreuung darauf abzustellen, ob der Gewahrsams- (Diebstahl) oder der Vertrauensbruch (Veruntreuung) im Vordergrund steht. Behält der Eigentümer der Sache übergeordneten Gewahrsam, so ist Diebstahl anzunehmen, während bei gleichgeordnetem Gewahrsam das Vertrauenselement im Vordergrund steht und deshalb Veruntreuung anzunehmen ist. Diese strafrechtliche Qualifikation ist auch für die privatrechtliche Deckungsbeurteilung massgebend.

Schiff-Versicherung

Schiff-Kaskoversicherung

4A_226/2013 vom 07.10.2013Gasblase II
Das Unterlassen der Beseitigung von Gefahren, die aus einer Bastelei (bricolage) am Gasanschluss eines Kühlschranks und eines Grills auf einem Boot resultieren (und in casu zu einer schweren Explosion führten), stellt eine grobe Fahrlässigkeit dar, die eine Kürzung der Versicherungsleistung von 50% rechtfertigt.

4A_200/2012 vom 31.07.2012Gasblase
Die Unfalldefinition nach Art. 4 ATSG gilt auch im Privatversicherungsrecht und ist auch auf ihre Leistungen auf unfallmässige Ereignisse beschränkende Sachversicherung anwendbar.