Versicherungsrecht

Kollektive Lebensversicherung / Berufliche Vorsorge

9C_339/2013 vom 29.01.2014Vorsorgerechtliche Informationspflichten
1.  Die Informationspflicht ist verletzt, wenn sich die Versicherten von Neuerungen in den Anforderungen an die Ausrichtung von Vorsorgeleistungen nur durch eingehendes Studium eines neuen Reglements Kenntnis verschaffen können.
2.  Diese Verletzung hat die gleichen Folgen wie eine zu Unrecht unterlassene behördliche Auskunft im Sinne des öffentlich-rechtlichen Vertrauensschutzes.

9C_522+523/2013 vom 28.01.2014Mutter vs. Freundin (BGE 140 V 50+57)
Ein Anspruch aus den Säulen 2 und 3a auf Hinterlassenenleistungen für in erheblichem Masse unterstützte Personen setzt in der Regel eine minimale Dauer der Unterstützung von mindestens zwei Jahren voraus (Art. 20a Abs. 1 lit. A BVG und Art. 2 Abs. 1 lit. B Ziff. 2 BVV 3).

9C_430/2012 vom 06.12.2012Anschlussvertrag zustande gekommen
Ein mit der Abwicklung des Geschäftsverkehrs eines Versicherers mit dessen Kunden betrauter Sachbearbeiter ist befugt, namens des Versicherers Wissenerklärungen abzugeben. Diese sind nach dem Vertrauensprinzip auszulegen.

Analoge Anwendung des VVG

9C_626/2012 vom 15.04.2013Subjektiver Verständnishorizont
Massgebend für die Beurteilung von Antworten auf Antragsfragen sind der subjektive Verständnis­hori­zont und die Gutgläubigkeit des Antragstellers.