Geltungsfragen
Nichtigkeit
RÜCKWÄRTSVERSICHERUNG
4A_491/2014 vom 30.03.2015: Depressiver Geschäftsführer
In der Krankentaggeldversicherung gilt der Einschluss einer vor Vertragsabschluss ausgebrochenen Krankheit nur dann als verbotene Rückwärtsversicherung (Art. 9 VVG), wenn diese vor Vertragsabschluss zu einer Arbeitsunfähigkeit führt.
4A_580/2011 vom 02.04.2012: Deckungsunterbruch + RückwärtsVers
Erlischt ein Versicherungsvertrag mangels Prämienzahlung nach unbenütztem Ablauf der Nachfrist und Verstreichen der zweimonatigen Frist zur Einforderung der ausstehenden Prämie, so bewirkt eine nachträgliche Zahlung, die vom Versicherer widerspruchslos entgegen genommen wird, nicht das Wiederaufleben des alten, sondern den Abschluss eines neuen Vertrages.
Für eine während des Deckungsunterbruchs ausbrechende Krankheit muss der Versicherer aus dem neuen Vertrag keine Leistungen erbringen, weil diesbezüglich eine Rückwärtsversicherung vorliegt.
5C.45/2004 vom 09.07.2004: Arthrose
Zeigt der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss an, dass sich das versicherte Risiko bereits (teilweise) verwirklicht hat, so ist der Versicherer verpflichtet, den Versicherungsnehmer über die Rechtsfolgen einer Rückwärtsversicherung aufzuklären. Unterlässt er dies, so handelt er treuwidrig.
UNMÖGLICH, UNSITTLICH, WIDERRECHTLICH
Anfechtbarkeit
IRRUM
TÄUSCHUNG
DROHUNG
4A_78/2017 vom 20.07.2017: Drohung
Erwirkt ein Versicherer nach einer Observation durch die Drohung mit einer Strafanzeige einen Vergleich, so ist dieser nach Art. 30 Abs. 2 OR für den Versicherten nur dann unverbindlich, wenn er dabei genötigt worden ist, dem Versicherer übermässige Vorteile einzuräumen.