Versicherungsrecht

Grundlagen

Begriff der Versicherung

4A_10/2016 vom 08.09.2016Keine Stufengefahr (BGE 142 III 671)
In der kollektiven Krankentaggeldversicherung stellt die (krankheitsbedingte) Arbeitsunfähigkeit das versicherte Ereignis dar. Das Vorliegen einer Stufengefahr wird abgelehnt.
Die beim Versand eines Briefes mit «A-Post Plus» vom Postangestellten bei der Zustellung vorgenommene Eintragung in das Erfassungssystem begründet ein Indiz für den Zugang des Briefes beim Empfänger. Dieser kann durch Darlegung von entsprechenden Umständen widerlegt werden. Rein hypothetische Überlegungen genügen dazu jedoch nicht.

4A_408/2013 vom 17.01.2014Gefahrentragung (BGE 140 III 115)
Die vertragstypische Leistung des Rückversicherers stellt die Übernahme einer Gefahr dar.

Anwendbarkeit des allgemeinen Vertragsrechts

4A_219/2011 vom 16.12.2011Keine vermutete Genehmigung
Dokumentiert eine Police den übereinstimmenden wirklichen Willen der Parteien falsch, so ist in Anwendung von Art. 18 OR dennoch von diesem auszugehen. Art. 12 VVG ist nicht anwendbar. Der Ver­sicherer, der durch einseitige Änderung der Police eine vom Versicherungsnehmer nicht gewollte Vertragsänderung herbeiführen will, handelt bösgläubig.

Abgrenzung zum Sozialversicherungsrecht

5C.246/2006 vom 20.12.2006Stanzerin
Art. 70 Abs. 2 lit. a ATSG ist nicht auf die Koordination von Sozial- und Privatversicherungsleistungen anwendbar.

Schaden- / Summenversicherung

4A_563/2019 vom 14.07.2020, BGE ...: Kranker Projektleiter
Bedeutung der Untersuchungsmaxime bei Streitigkeiten über Krankenzusatzversicherungen - Abgrenzung von Schadens- und Summenversicherungen - Beweis des Verdienstausfalles im Rahmen einer Krankentaggeldversicherung, wenn der Versicherte arbeitslos ist.

4A_521/2015 vom 07.01.2016Kostengünstiger Ersatzangestellter
Verlangen die AVB einer Krankentaggeldversicherung als Leistungsvoraussetzung lediglich die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit, so liegt eine Summenversicherung vor.
Die auch für Summenversicherungen geltende Pflicht zur Schadenminderung trifft den anspruchsberechtigten Arbeitnehmer und nicht dessen Arbeitgeber.

4A_38/2015 vom 25.06.2015Taggelder während Gefängnisaufenthalt
Bei einer als Summenversicherung ausgestalteten Taggeldversicherung müssen Taggelder auch während eines Gefängnisaufenthalts bezahlt werden, wenn der Versicherte krankheitsbedingt nicht arbeitsfähig ist.

4A_332 + 4D_126/2010 vom 22.02.2011Summenversicherung
Taggelder, die ausschliesslich in Abhängigkeit der medizinisch festgestellten Erwerbsunfähigkeit und unabhängig von der tatsächlich erlittenen Einkommenseinbusse bezahlt werden, sind Summenversicherungsleistungen.

Versicherungsgenossenschaften

5C.169/1997 vom 06.11.1997Versicherungsgenossenschaft (BGE 124 III 30)
Bei nichtkonzessionierten Versicherungsgenossenschaften kann das Versicherungsverhältnis auf mitgliedschaftlicher Grundlage beruhen oder vertraglicher Natur sein. Dies hängt davon ab, ob die Versicherung in die Mitgliedschaft einbezogen ist oder auf einem besonderen Vertrag beruht.

Vertragsverbindungen

5C.257/2005 vom 19.12.2006Wohnsitzgerichtsstand
Policendarlehen und Lebensversicherungsvertrag sind zusammengesetzte Verträge.

Übergeordnete Grundsätze

5P.97/2006 vom 01.06.2006Kein Kontrahierungszwang
Private Versicherer sind nicht an das Diskriminierungsverbot gebunden. Ihre Gleichbehandlungspflicht geht nicht weiter als das private Kontahierungsgebot.