Versicherungsrecht

Einzel-Lebensversicherung

Begünstigung

9C_522 und 523/2013 vom 28.01.2014Mutter vs. Freundin (BGE 140 V 50 und 27)
Ein Anspruch aus den Säulen 2 und 3a auf Hinterlassenenleistungen für in erheblichem Masse unterstützte Personen setzt in der Regel eine minimale Dauer der Unterstützung von mindestens zwei Jahren voraus (Art. 20a Abs. 1 lit. A BVG und Art. 2 Abs. 1 lit. B Ziff. 2 BVV 3).

5C.131/2005 vom 19.08.2005Genehmigungsfiktion (BGE 131 III 646)
Eine Begünstigung stellt eine einseitige Erklärung dar. Sie gehört damit nicht zur in der Police dokumentierten Willenseinigung. Lediglich auf diese bezieht sich die Genehmigungsfiktion nach Art. 12 VVG.

Umwandlung und Rückkauf

4A_134/2015 vom 14.09.2015Ungültige Umwandlung
Zusammenfassung der Rechtsprechung zum Prämienzahlungsverzug des Versicherungsnehmers und der Pflicht des Versicherers, eine Nachfrist anzusetzen.

Policendarlehen

9C_92/2007 vom 30.04.2008Policendarlehen
Zur Verrechnung der Rückforderung von Policendarlehen mit dem Rückkaufswert.

Erwerbsunfähigkeitsleistungen

9C_867/2014 vom 11.08.2015IV und Säule 3a (BGE 141 V 439)
Entscheidungen der IV sind für die gebundene Vorsorge nach der Säule 3a nicht bindend.

4A_47/2015 vom 02.06.2015Umzug ins Ausland   
Die Klausel, wonach der Anspruch auf die weitere Ausrichtung von Versicherungsleistungen zwei Jahre nach einer Wohnsitzverlegung ins Ausland erlischt, ist nicht ungewöhnlich.

4A_702/2012 vom 18.03.2013Verjährung Stammrecht (BGE 139 III 263)
Das Stammrecht für Erwerbsunfähigkeits-Renten verjährt in zehn Jahren.

4A_332 + 4D_126/2010 vom 22.02.2011Summenversicherung
Taggelder, die ausschliesslich in Abhängigkeit der medizinisch festgestellten Erwerbsunfähigkeit und unabhängig von der tatsächlich erlittenen Einkommenseinbusse bezahlt werden, sind Summenversicherungsleistungen.

Prämienbefreiung

4A_53/2010 vom 29.04.2010Umstrittene Prämienbefreiung
Eine mitversicherte Prämienbefreiung stellt eine blosse Resolutivbedingung und keine eigenständige Versicherungsleistung dar.

Steuerfragen

2C_851+852/2010 vom 01.07.2011Einkommenssteuer auf Risikoleb.Vers.
Todesfallleistungen aus Lebensversicherungen unterliegen dann der Einkommenssteuer, wenn es sich um Leistungen aus reinen Risikoversicherungen handelt. Keine Einkommenssteuer (sondern allenfalls Erbschaftssteuer) ist bei Leistungen aus rückkaufsfähigen Lebensversicherungen geschuldet.